Der Dauergrabpflege-Vertrag
Haben Sie sich dazu entschieden, die Pflege einer Grabstätte langfristig in die Hände eines Friedhofsgärtners zu legen, wird ein Dauergrabpflege-Vertrag geschlossen. Dieser Dauergrabpflege-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG unter Mitwirkung des Friedhofsgärtners. Eine solche Vereinbarung kann sowohl zu Lebzeiten als Vorsorgeregelung für das eigene Grab, als auch später durch die Hinterbliebenen getroffen werden.
Die Kosten, die für die vereinbarten Leistungen entstehen, werden bei Abschluss des Vertrages an die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG gezahlt. Dieser Betrag wird nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt. Dies hat den Vorteil, dass über die gesamte Laufzeit hinweg keinerlei Preissteigerungen entstehen, weil diese aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen gedeckt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vertragssumme über eine längere Laufzeit in Verbindung mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu zahlen.