Fragen und Antworten 

Sollten Sie Fragen rund um die Grabpflege und Grabgestaltung haben, beantworten wir diese gerne! Hier haben wir einige Fragen samt Antworten für Sie zusammengefasst.

Was ist Dauergrabpflege?

Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege einer Grabstätte durch Ihren Friedhofsgärtner. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt. Ein solcher Vertrag läuft über mindestens zwei Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstätte abgedeckt.

Wann ist der Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages sinnvoll?

Immer dann, wenn man sich nicht oder nicht mehr um eine anvertraute Grabstätte kümmern kann: Zum Beispiel, wenn man an einen anderen Ort umzieht oder aus gesundheitlichen Gründen das Grab nicht mehr pflegen kann. Wenn nach dem Ableben keine Angehörige da sein werden, die die Grabstätte pflegen bzw. die Angehörigen nicht mit den Grabpflegekosten belastet werden sollen, empfiehlt es sich ebenfalls, eine Dauergrabpflege-Vereinbarung zur eigenen Vorsorge abzuschließen.

Wann beginnt die Dauergrabpflege?

Der Beginn wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber oder zu einem festgelegten Datum oder erst nach Ableben des Auftraggebers.

Muss ich die Kosten für die Dauergrabpflege im Voraus bezahlen?

Ja, der Gesamtbetrag für die vereinbarten Leistungen wird bei Abschluss des Dauergrabpflege-Vertrags fällig. Es ist aber möglich, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen und die Vertragssumme über eine längere Laufzeit zu bezahlen.

Was passiert mit meinen Geld, wenn ich die Kosten für die Dauergrabpflege gezahlt habe?

Der eingezahlte Betrag wird nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt. Dies hat den Vorteil, dass Preissteigerungen für die gesamte Vertragslaufzeit ausgeschlossen sind.

Was passiert, wenn meine Friedhofsgärtnerei nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte Grabpflege auszuführen?

Sollte ein Betrieb nicht mehr in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen, so beauftragt die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner nach Rücksprache mit dem Kunden eine neue Friedhofsgärtnerei.

Kann ich auch nur die regelmäßige Gießpflege über einen Dauergrabpflege-Vertrag vereinbaren?

Den Leistungsumfang der Dauergrabpflege kann von Ihnen ganz individuell festgelegt werden. Es ist durchaus möglich, dass nur ein Teil der Arbeiten auf den Friedhofsgärtner übertragen werden, falls Sie auch weiterhin das Grab selbst pflegen möchten.

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